Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurzfassung Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) war in Deutschland sehr erfolgreich und wurde international als Vorbild mehr als 20 Mal kopiert.
Das EEG bedingt, dass die derzeitigen Mehrkosten erneuerbarer Energiesysteme auf alle deutschen Stromverbraucher umgelegt werden. Erneuerbare Energien (EEG), ökologisch nachhaltig (vergleiche z.B. externe Kosten von Atomstrom), werden dezentral erzeugt und vor allen Dingen unterliegen sie keinen ökonomischen Preissteigerungsmechanismen - die Sonne und der Wind haben keine Inflation.
Das EEG hat Deutschland darauf vorbereitet, dass mittelfristig nur erneuerbare Energieformen in Frage kommen, um die Volkswirtschaft zu versorgen, indem ein Markt geschaffen wurde, der schon bald genauso günstig Strom erzeugen kann wie fossile Energiequellen und der sich auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens stützt. Hauptkomponenten des Gesetzes sind dabei der Einspeisevorrang (die Energieversorger sind verpflichtet, den EE-Strom immer vollständig abzunehmen und Ihre Netze darauf einzustellen) und die langfristige Festschreibung der Verkaufspreise des produzierten Stromes (20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme).